Strafverteidiger in Zollikon bei Zürich

Strafverteidigung.
Auf höchstem Niveau – mit Leidenschaft und Charisma

Wenn ein Strafverfahren beginnt, zählt eine frühe und klare Strategie. Ich verteidige Beschuldigte persönlich — vom ersten Polizeikontakt bis zum Rechtsmittelverfahren.

Diskrete MandatsführungPersönliche VerteidigungKlare Strategie
Ich kenne das Leben nicht nur aus den Büchern.

Christof Egli, Rechtsanwalt

Die Kanzlei

Juristisch präzise.
Verständlich kommuniziert.

Strafverteidigung verlangt juristische Präzision, rasche Orientierung und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.

Meine anwaltliche Tätigkeit ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Ich verbinde fundierte juristische Arbeit mit unternehmerischem Denken und persönlicher Lebenserfahrung. Direkte Betreuung, Diskretion und konsequente Interessenvertretung bilden die Grundlage jedes Mandats.

Anwaltstätigkeit seit2011
Persönliche Betreuung1:1
Im AnwaltsregisterZH

Strafverteidigung

An Ihrer Seite. In jeder Verfahrensphase.

Je früher die Verteidigung einbezogen wird, desto gezielter lassen sich Weichen stellen und Rechte sichern.

Untersuchungs­verfahren

Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft — mit Akteneinsicht, Beweisanträgen und klarer Einschätzung der Verfahrenslage.

  • Zwangsmassnahmen und Haftverfahren
  • Beweisführung und Verfahrensstrategie
  • Einstellungs- und Strafbefehlsverfahren

Hauptverfahren und Rechtsmittel

Konsequente Verteidigung vor Gericht sowie sorgfältige Prüfung und Führung von Berufungs- und Beschwerdeverfahren.

  • Erstinstanzliche Hauptverhandlung
  • Berufung und Beschwerde

Weitere Tätigkeitsgebiete

Beratung und Vertretung in ausgewählten weiteren Gebieten.

Privatrecht und Prozessführung

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Prozessführung

Portrait

Christof Egli, Rechtsanwalt
Christof EgliRechtsanwalt

Strafverteidigung braucht mehr als Paragrafen.

Profundes juristisches Wissen ist unverzichtbar. Die Fähigkeit, Menschen und Situationen richtig einzuordnen, ebenso.

Mein Hintergrund als selbständiger Unternehmer, Sportler und ehemaliger Wettkampfathlet prägt auch meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt: diszipliniert, beharrlich, leistungsfähig und konsequent — stets mit Blick auf das Wesentliche.

Ausbildung

  • Anwaltspatent des Kantons Zürich, 2011
  • Studium der Rechtswissenschaften, Universität Luzern, 2004–2009SUMMA CUM LAUDEAuszeichnung für den besten Abschluss
  • Studium der Biochemie, Universität Zürich, 1992–1995

Praxis

  • Anwaltstätigkeit seit 2011
  • Bezirksgericht Uster, 2009–2010
  • Selbständiger Unternehmer seit 1993
Schweizerischer AnwaltsverbandZürcher AnwaltsverbandFachgruppe Strafverteidigung des Zürcher AnwaltsverbandesAnwaltsregister Kanton ZürichPikett Strafverteidigung

Häufige Fragen

Was jetzt wichtig ist.

Erste Orientierung in einer belastenden Situation. Das richtige Vorgehen hängt stets vom konkreten Verfahren ab.

01Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Ignorieren Sie die Vorladung nicht. Ob Sie erscheinen müssen, hängt insbesondere davon ab, welche Behörde Sie vorgeladen hat und in welcher Eigenschaft Sie befragt werden sollen. Prüfen Sie Absender, Termin und Ihre Rolle im Verfahren und holen Sie möglichst vor dem Termin rechtlichen Rat ein.

02Muss ich als beschuldigte Person aussagen?

Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten und haben insbesondere das Recht, die Aussage und Ihre Mitwirkung am Strafverfahren zu verweigern. Ob und wann eine Aussage allenfalls sinnvoll ist, sollten Sie von einer Fachperson prüfen lassen.

03Was ist bei einer Festnahme oder Hausdurchsuchung zu beachten?

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen aktiven Widerstand. Machen Sie keine unüberlegten Angaben zur Sache und verlangen Sie, eine Verteidigung beizuziehen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben oder prüfen konnten. Geben Sie keine Zugangscodes zu Mobiltelefon oder anderen elektronischen Geräten bekannt. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Klären Sie die Frage der Siegelung mit einer Fachperson. Für die Siegelung bleiben nur drei Tage ab Sicherstellung.

04Was muss ich bei einem Strafbefehl tun?

Bewahren Sie das Couvert auf und notieren Sie das Datum des Empfangs. Gegen einen Strafbefehl kann innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden. Ohne rechtzeitige und gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil. Lassen Sie den Strafbefehl rechtzeitig von einer Fachperson prüfen.

05Wann sollte ich eine strafrechtliche Verteidigung beiziehen?

Möglichst früh – idealerweise vor der ersten Aussage zur Sache. Frühe Beratung hilft, Rechte zu sichern und eine klare Strategie festzulegen.

Blick über den Zürichsee vom Kanzleistandort in Zollikon

Kontakt

Beschuldigt oder vorgeladen?

Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein. Schildern Sie Ihre Situation in einem vertraulichen Erstkontakt.

Für die Übermittlung vertraulicher Unterlagen stehen IncaMail, PrivaSphere und Tresorit zur Verfügung.

Anreise

Die Kanzlei befindet sich neu an der Adresse: Kleindorf 6 in 8702 Zollikon. Ein Kundenparkplatz steht direkt vor dem Haus zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich in der Umgebung, unter anderem im Parkhaus Dorfzentrum. Für die individuelle Anreise nutzen Sie bitte den Routenplaner.

Öffentlicher Verkehr

Verbindungen und aktuelle Abfahrtszeiten finden Sie im ZVV-Fahrplan.

Vom bisherigen zum neuen Standort

Der neue Kanzleistandort Kleindorf 6 liegt nur wenige Gehminuten von der bisherigen Adresse an der Alten Landstrasse 74 entfernt.

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